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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für uns im DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e.V. höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Beschäftigte, Geschäftspartner, Kundinnen und Kunden, weitere Betroffene, die Umwelt und die Organisation als Ganzes abzuwenden.

Hierzu hat der DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e.V. ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das den Vorgaben des HinSchG entspricht. Dieses legt großen Wert auf den Schutz von Hinweisgebenden vor Benachteiligungen.

Über dieses System können Meldungen über strafbewehrte Vorfälle wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug oder Bestechlichkeit, über Verstöße gegen das Steuerrecht, das Arbeitsrecht oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, gegen den Datenschutz, gegen Vorschriften der Satzung oder gegen interne Verhaltensrichtlinien genauso abgegeben werden wie über Vorfälle aus dem Bereich der Kindeswohlgefährdung oder der sexualisierten Gewalt.

Unser Hinweisgebersystem ist ein klares Bekenntnis zu unserer besonderen Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden und den uns anvertrauten Menschen.

Für die Kommunikation im Bereich Hinweisgeberschutz stehen Ihnen folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung:

Auf besonderen Wunsch ist ein persönliches Treffen mit der Vertrauensperson möglich (§ 16 III HinSchG). Mit diesen Maßnahmen stellen wir sicher, dass Sie als unsere Mitarbeitenden mit etwaigen Hinweisen, die Sie uns geben möchten, selbst keine Risiken eingehen müssen und mit Ihrem Hinweis einen wertvollen Beitrag zur Unternehmenskultur leisten können. 

Meldungen können unter Namensangabe, aber auch anonym abgegeben werden.

Unser Ziel beim Hinweisgeberschutz

Dem DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e.V. ist eine vertrauensvolle Kommunikation und ein wohlwollender gegenseitiger Umgang mit unseren Mitarbeitenden sehr wichtig. Dies gilt insbesondere auch im Bereich Hinweisgeberschutz. Mit dem vertraulichen Hinweisgebersystem ist sichergestellt, dass Informationen, die Sie uns über das Hinweisgebersystem zukommen lassen, nicht zu Nachteilen für Sie führen können. Wir werden uns mit Sachverhalten, die uns auf diesem Wege erreichen, gewissenhaft auseinandersetzen, diese bewerten und angemessen darauf reagieren.

Nur gemeinsam können wir für transparente und korrekte Abläufe sorgen, um uns und den DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e.V. zu schützen sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit in uns zu stärken.