Erziehungshilfen-header.jpg Foto: M. Eram / DRKS

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Hilfen zur Erziehung

Ansprechpartner

Herr
Christoph Schulze

Tel: 01863 41 41-0
christoph.schulze@kv-musterstadt.de Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Unter dem Begriff »Erziehung« kann sich jede und jeder etwas vorstellen. Aber was sind »Hilfen zur Erziehung«? Gemeint sind damit intensive Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebote durch professionelle Fachkräfte.

Hilfe für Kinder und Eltern

Die Hilfen zur Erziehung dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie sollen sich zu selbständigen Erwachsenen entwickeln können, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt, damit sie ihre Alltagsprobleme, Konflikte und Krisen aus eigener Kraft meistern können.


Bei jeder Hilfe zur Erziehung werden die Kinder und Jugendlichen stets als Persönlichkeit respektiert und ernst genommen.

Eltern haben ein Recht auf Hilfen zur Erziehung

Eltern oder andere Personen mit einem Sorgerecht für Kinder und Jugendliche (Großeltern, Pflegeeltern, Vormund) haben laut Kinder- und Jugendhilfegesetz ein gesetzlich verankertes Recht auf eine oder auch mehrere Hilfen zur Erziehung. Bei Erziehungsproblemen oder wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen gefährdet ist, können Eltern sich an das Jugendamt wenden. Dieses ist verpflichtet zu helfen. Junge Volljährige können auch selber zum Jugendamt gehen.

Hilfen zur Erziehung sind freiwillig. Niemand ist verpflichtet, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.

Einige Maßnahmen des Jugendamtes gehen über die Hilfen der Erziehung hinaus, etwa wenn Kinder oder Jugendliche in Obhut genommen werden. Solche Maßnahmen kommen jedoch laut Gesetz nur dann zur Anwendung, wenn das Wohl von Kindern und Jugendlichen unmittelbar gefährdet ist. 

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  • An wen richten sich die Hilfen zur Erziehung?

    Erziehungshilfen richten sich an alle Menschen mit Kindern, die Hilfe benötigen bei

    • der Erziehung,
    • der Haushaltsführung,
    • der Bewältigung des Familienalltages
    • familiären Krisen durch Trennung oder Scheidung, durch Suchtprobleme, durch Gewalt oder Vernachlässigung,
    • psychischen Problemen,
    • der Überwindung von Armut oder Arbeitslosigkeit,
    • schwierigen Phasen in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel bei Konflikten in der Pubertät, bei problematischen Übergängen (etwa einem Wechsel der Schule oder dem Beginn einer Ausbildung) oder bei fehlender Förderung.
  • Welche unterschiedlichen Hilfen gibt es?

    Es gibt sehr unterschiedliche Formen von Hilfen zur Erziehung. Das Jugendamt klärt in intensiven Gesprächen mit den Eltern und den Kindern und Jugendlichen deren Bedürfnisse ab. Dann legen die Beteiligten die Form und den Umfang einer Hilfe fest. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet viele Formen von Hilfen zur Erziehung an. 

  • Die Eltern haben das letzte Wort?

    Nachdem die Eltern, das Jugendamt und die Jugendlichen/Kinder gemeinsam festgelegt haben, welche Hilfen in Frage kommen, suchen die Eltern und das Jugendamt zusammen eine Einrichtung beziehungsweise einen Dienst aus, der die gewünschten Hilfen anbietet – einen sogenannten Träger. Bei der Wahl des Trägers haben die Eltern stets das letzte Wort.

    Das DRK ist einer dieser Träger. Es verfügt an vielen Orten in Deutschland über ein Angebot an Erziehungshilfen. 

Downloads und Links

Mehr Informationen zu Hilfen zur Erziehung im DRK können Sie der Broschüre "Hilfen zur Erziehung" entnehmen. Sie ist auf Deutsch, Türkisch, Arabisch und Russisch erschienen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.